Liebe Schüler/-innen,
liebe Eltern,
der Ballettunterricht findet mit Schulbeginn - unter Einhaltung der Corona-Hygienerichtlinien - zu den bisherigen Zeiten statt. Schnupper-Unterricht nur nach vorheriger Voranmeldung und Absprache (Rückmeldung durch die Ballettschule)
Corona-Hygienerichtlinien:
- FFP2-Maskenpflicht beim Betreten der Schule sowie beim Toilettengang
- die Toiletten sind nur den Schülerinnen vorbehalten
- bitte in Trainingskleidung erscheinen, die Garderoben bleiben geschlossen
- nur eigene Trainingsutensilien (Matten, Gewichte) verwenden
- der Parkplatz dient als Wartebereich, Sicherheitsabstand (1.5 m) beachten! Büro bleibt geschlossen
- das Betreten und Verlassen der Schule geschieht nur auf ausdrückliche Aufforderung der Pädagogen
- um Pünktlichkeit muss dringend gebeten werden, die Verantwortung für die Schüler erlischt beim Verlassen der Schule
- Schüler mit Krankheitssymptomen (Husten, Fieber, Abgeschlagenheit), Allergiker (Niesreiz), Kontaktpersonen bleiben dem Unterricht fern
- Händedesinfektion
- wir bitten um Aktualisierung der Kontaktdaten, Formular wird ausgehändigt, ihre Unterschrift bestätigt die Kenntnisnahme der COVID 19 Bedingungen
Bitte beachten: 2Gplus und FFP2-Masken-Pflicht beim Betreten der Räume der Ballettschule gilt auch für Zuschauer und Begleitpersonen.
Mit lieben Grüßen
Martin und Ivana Mohyla
Sonja Rothammer
01|2022 2Gplus Regelung für den Sportbetrieb (Stand: 28.01.2022)

NEU! Was bedeutet die 2Gplus-Regelung für den Sportbetrieb?
Der Zugang zur Indoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:
- Personen, die geimpft sind
- Personen, die als genesen gelten
- Kinder, die unter 14 Jahre alt sind
- minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliege
und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können .
Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
- noch nicht eingeschulte Kinder
- geboosterte Personen (Definition siehe Kapitel „Geimpft, Genesen, Getestet“)
Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf die Indoor-Sportausübung. Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
- PoC-Antigentest ("Schnelltest"), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
- "Selbsttest" vor Ort unter Aufsicht (z.B. Vereinsvertretung), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können ebenfalls zum Sportbetrieb zugelassen werden. Dies ist allerdings vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachzuweisen (inkl. vollständigen Namen und Geburtsdatum). Zudem ist ein negatives Testergebnis vorzuweisen (PCR-Test, Schnelltest oder beaufsichtigter Selbsttest zulässig).
NEU! Wann gelte ich als „geboostert“?
Geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, soweit nicht bundesrechtlich anderes geregelt ist, gelten als „Geboostert“. Folgende Kombinationen sind zu beachten:
- Geimpft-geimpft-geimpft
- Genesen-geimpft-geimpft (Genesen plus mindestens drei Monate → Erstimpfung → plus drei Monate → Zweitimpfung)
- Geimpft-geimpft-genesen (vollständige Immunisierung → genesen)
- Geimpft mit Johnson & Johnson (Geimpft plus vier Wochen → Zweitimpfung mit mRNA → plus drei Monate → Auffrischung mit mRNA)
Geboosterte Personen sind von der Testnachweispflicht im Rahmen von 2Gplus ausgenommen.
11|2021 Informationen zur Krankenhausampel
Kinder unter 12 Jahren haben auch bei 2G Zutritt unabhängig von ihrem Impfstatus.
Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren haben (weil in der Schule regelmäßig getestet) auch bei freiwilligem 3G+ Zutritt unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus.
2G-Übergangsregelung: Bis Jahresende dürfen auch ungeimpfte Schüler auch bei 2G zum Sporttraining.
„Wer sich impfen lässt, handelt verantwortungsvoll – sich und seiner Umgebung gegenüber!“
In der Stadt Straubing gelten damit ab Sonntag, 7. November, die Regelungen (sogenannte regionale Hotspotregelung), die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Ändert sich die Krankenhaus-Ampel auf gelb bzw grün ändern sich die Zugangsregeln.
